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Grundlagen des Bauplanungsrechts - BPR

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Grundlagen des Bauplanungsrechts - BPR
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Architektur, Bachelor, ASPO 01.10.2010
Code: BAA-5.4.2
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P120-0070
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2V+1U (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: 3
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur

[letzte Änderung 11.03.2010]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAA-5.4.2 (P120-0070) Architektur, Bachelor, ASPO 01.10.2010 , 3. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Sonstige Vorkenntnisse:
Grundlagen des 1. + 2. Semesters

[letzte Änderung 11.03.2010]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAA-5.9.1 Baumanagement 1


[letzte Änderung 29.09.2011]
Modulverantwortung:
Prof. Dipl.-Ing. Ludger Bergrath
Dozent/innen:
RA Ruth Henrich


[letzte Änderung 12.03.2010]
Lernziele:
Erwerb von Kenntnissen des öffentliche und privaten Baurechts, als Vorbereitung auf die rechtlichen Arbeitsgrundlagen des Architekten bei jeder Planung, Realisierung, Baubetrieb + Organisation der Bautätigkeit.
 
[OE+1+0+0+0+0+0=1]


[letzte Änderung 11.03.2010]
Inhalt:
Eckpunkte des privaten Baurechts :
BGB als Rechtsgrundlage in der BRD, Klärung und Verpflichtungen des Werkvertragsrechts, Verträge, Aufbau und Grenzen nach BGB und VOB,
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI – Inhalte und Anwendung
 
Grundlagen des öffentliches Baurecht :
Bauleitplanung, Baugesetzbuch, Landesbauordnungen, Aufbau und Instrumente
Exekutive der Bauaufsicht, Bauaufsichtsbehörden, Genehmigungsverfahren nach Landesbaurecht, Inhalt und Ablauf
 
Grundstücks- und Eigentumsbegriff, Bodenordnung, Grundbuch

[letzte Änderung 11.03.2010]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Vorlesung mit Overhead oder Beamer - Einsatz,

[letzte Änderung 11.03.2010]
Literatur:
BGB, LBO Saarland / BBau-Gesetz,
DIN 276 / DIN 277 / HOAI 1996 / VOB 2002 A,B,C /

[letzte Änderung 11.03.2010]
[Wed Dec  4 04:35:27 CET 2024, CKEY=agdbxb, BKEY=a, CID=BAA-5.4.2, LANGUAGE=de, DATE=04.12.2024]