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Recht und Regelwerke

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Recht und Regelwerke
Modulbezeichnung (engl.): Legislation and Regulation
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Engineering und Management, Master, SO 01.10.2024
Code: MAM_24_A_1.03.RER
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3V+1U (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 1
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur 90 min.

[letzte Änderung 31.03.2020]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

DFMME-111 (P610-0444) Maschinenbau, Master, ASPO 01.10.2024 , 1. Semester, Pflichtfach
MAM_19_A_1.03.RER (P241-0085) Engineering und Management, Master, ASPO 01.10.2019 , 1. Semester, Pflichtfach
MAM_24_A_1.03.RER Engineering und Management, Master, SO 01.10.2024 , 1. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 105 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 29.10.2023]
Lernziele:
EU-Vorschriften für Produktentwicklung und Industrieller Produktion - 2 SWS:
Die Studierenden kennen die praktische Umsetzung der europäischen Produktrichtlinien (insbesondere der Maschinenrichtlinie) im europäischen Wirtschaftsraum.
Die Studierenden können Konformitätsbewertungsverfahren bis hin zur CE-Kennzeichnung von Produkten verantwortlich durchzuführen.
Die Studierenden kennen die Rechtsfolgen beim Inverkehrbringen und Ausstellen mangelhafter Produkte sowie bei fehlerhaften Produkten, mit denen es zu einem Personen- oder Sachschaden gekommen ist.
 
Arbeitsschutzrecht - 2 SWS:
Die Studierenden kennen die Rechtssystematik des Arbeitsschutzes und die Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen. Die Studierenden kennen den Arbeitsschutz als festen Bestandteil einer ganzheitlich orientierten Unternehmensstrategie und können die Folgen aus Verantwortung und Haftung im Bereich des Arbeitsschutzes in der Berufspraxis abschätzen.
 
 
 


[letzte Änderung 05.04.2019]
Inhalt:
 
 
EU-Vorschriften für Produktentwicklung und Industrieller Produktion - 2 SWS
1. EU-Recht (Grundlagen)
2. Umsetzung europäischer Produktrichtlinien in nationales Recht
3. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
4. Grundsätzliche Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie
5. Grundlegende Sicherheit- und Gesundheitsschutzanforderungen
6. Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung
7. Anforderungen mitgeltender Richtlinien
8. Risikomanagement
9. Technische Dokumentation im Sinn des EU-Rechts
10. Betriebsanleitung
11. Konformitätsbewertungsverfahren
12. Konformitätserklärung / Einbauerklärung
13. CE-Kennzeichnung
14. Rechtsfolgen
 
 
Arbeitsschutzrecht - 2 SWS:
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
2. EU-Recht / nationales Recht (Rechtssystematik)
3. Grundlegende Arbeitgeberpflichten
4. Delegation von Verantwortung auf Führungskräfte
5. Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz
6. Technischer Arbeitsschutz
      - Arbeitsschutzgesetz
      - Sozialgesetzbuch VII
      - Betriebssicherheitsverordnung
      - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
      - Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
      - Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
      - Arbeitsstättenverordnung
      - Baustellenverordnung
7. Stofflicher Arbeitsschutz
      - Chemikaliengesetz
      - Gefahrstoffverordnung
      - Biostoffverordnung
      - Gentechnikgesetz
      - Sprengstoffgesetz
8. Arbeitsschutzorganisation
      - Arbeitssicherheitsgesetz
      - Betriebsverfassungsgesetz
9. Sozialer Arbeitsschutz
      - Arbeitszeitgesetz
      - Mutterschutzgesetz
      - Jugendarbeitsschutzgesetz
      - Fahrpersonalgesetz
10. Medizinischer Arbeitsschutz
      - Berufskrankheitenverordnung
      - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
      - Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
11. Duales System in der Arbeitsschutzaufsicht
 
 
 
 


[letzte Änderung 05.04.2019]
Literatur:
EU-Vorschriften für Produktentwicklung und Industrieller Produktion:
Maschinenrichtlinie
Niederspannungsrichtlinie
EMV-Richtlinie
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz mit Verordnungen
 
Arbeitsschutzrecht:
Kahl: Arbeitssicherheit
Schliephacke: Führungswissen Arbeitssicherheit

[letzte Änderung 05.04.2019]
[Sun Dec  1 22:33:45 CET 2024, CKEY=mrura, BKEY=mm3, CID=MAM_24_A_1.03.RER, LANGUAGE=de, DATE=01.12.2024]