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Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.PE.42
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3S (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: laut Wahlpflichtliste
Pflichtfach: nein
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Modularbeit
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.PE.42 Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , Wahlpflichtfach, allgemeinwissenschaftlich
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.11 Soziale und gesellschaftliche Bedingungen pfleg. Handelns
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.14 Pflegeexpertise III
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.3 Pflegeexpertise I
BAPP21.6 Instrumente pflegerischen Handelns
BAPP21.7 Pflegeexpertise II


[letzte Änderung 14.04.2022]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• orientieren sich an der Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige
  der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs.
  3c SGB V (Heilkundeübertragungsrichtlinie gemäß § 63 Abs. 3c SGB V).
• kennen die Regelungsbestandteile (Gesetzesvorgaben) von Modellvorhaben gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit
  (BMG).
• kennen die einzelnen übertragbaren ärztlichen Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen gemäß
  Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) sowie der entsprechenden Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  (PflAPrV).
• kennen die Regelungen zur Einbeziehung der Berufsangehörigen nach § 1 Abs. 1 in die ärztliche Versorgung unter
  Berücksichtigung der erforderlichen Vernetzung; und Kommunikation („interprofessionelle Leitlinie“).
• können ihr Fachwissen/pflegeprofessionelles Handeln mittels systematischer Recherche der Leitlinien der
  Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) abgleichen.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• sind sich in Bezug auf ihr eigenes Handeln darüber bewusst, dass Delegation, nicht Substitution ärztlicher
  Tätigkeiten die Grundlage der Heilkundeübertragungsrichtlinie darstellt.


[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Assessment/Verlaufsdiagnostik
• Erfassung des Wundzustands inklusive Wundgröße und Wundinfektion und pathophysiologischer Ursachen sowie relevanter
  Begleitparameter; tiefe Wundabstriche
• Veranlassung von vertragsärztlichen Überweisungen zur weiterführenden Diagnostik (u.a. Konsil)
Planung einzuleitender Interventionen (Algorithmus/ Behandlungspfad)
• Mitwirkung und Begleitung bei diagnosebedingter Interventionen im multiprofessionellen Team des persönlichen
  Umfeldes der Betroffenen im Shared-Decision-Making-Process.
• Entscheidung über konkrete Vorgehensweise, z.B. konservatives Vorgehen, Debridement, weitere einzuleitende
  Maßnahmen
• Veranlassung von vertragsärztlichen Überweisungen bzw. Konsilen (z.B. Chirurgen, Internisten, Psychologen,
  Anästhesisten, etc.)
• Verordnungen (u.a. Hilfsmittel wie Gehstützen; Podologie entsprechend der Heilmittel-Richtlinie bei gleichzeitigem
  Vorliegen des diabetischen Fußsyndroms)
• Ernährungsberatung
• ggf. Verordnung von manueller Lymphdrainage nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie
Umsetzung des Therapieplans (Wundmanagement)
• Prozesssteuerung und Durchführung therapeutischer Maßnahmen:
• lokale Wundbehandlung: z.B. konservatives Vorgehen, Debridement, weitere
  einzuleitende Maßnahmen
• Information, Beratung und Anleitung von Patienten und anderer am Prozess Beteiligten im persönlichen Umfeld
• Bewertung des Behandlungsergebnisses; der Selbstmanagementfähigkeiten und Hilfebedarfe der Betroffenen insbesondere
  im Kontext der häuslichen Pflege-, Betreuungs- und Versorgungssituation
• bei stationärer Versorgung in Kooperation mit dem Patienten und aller am Prozess Beteiligten frühzeitige Abstimmung
  des voraussichtlichen Entlassungstermins sowie die Initiierung erforderlicher nachstationärer Maßnahmen.


[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Mon Oct 14 10:12:20 CEST 2024, CKEY=pxhtxcw, BKEY=ppb, CID=BAPP21.PE.42, LANGUAGE=de, DATE=14.10.2024]