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Recht und Ethik im Gesundheitswesen

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Recht und Ethik im Gesundheitswesen
Modulbezeichnung (engl.): Law and Ethics in Health Care
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Angewandte Gesundheitswissenschaften, Bachelor, ASPO 01.10.2023
Code: AGW23.8
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0275, P311-0276
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
6V+3S (9 Semesterwochenstunden, kumuliert)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
9
Studiensemester: 2
Dauer: 2 Semester
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Fallbearbeitung (23.8.1 und 23.8.2); Mündliche Seminarleistung (23.8.3)
Prüfungsart:
Prüfungsleistung (23.8.1 und 23.8.2); Studienleistung (23.8.3)

[letzte Änderung 04.09.2023]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

AGW23.8 (P311-0275, P311-0276) Angewandte Gesundheitswissenschaften, Bachelor, ASPO 01.10.2023 , 2. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 135 Veranstaltungsstunden (= 101.25 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 9 Creditpoints 270 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 168.75 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
AGW23.13 Kommunikation und Beratung
AGW23.14 Versorgungssteuerung und Evidenzbasierung
AGW23.17 Gesund aufwachsen, Seminar
AGW23.18 Gesund leben und arbeiten, Seminar
AGW23.19 Gesund im Alter, Seminar


[letzte Änderung 04.09.2023]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 18.07.2023]
Lernziele:
Modul 23.8.1: Sozialrecht und Betreuungsrecht
 
Wissen und verstehen:
• haben Kenntnis über das soziale Leistungsrecht.
• haben Kenntnis über die rechtlichen Strukturen gesundheitlicher Sicherung im Rahmen des Systems im Allgemeinen als
  auch im Bereich der risikobezogenen Institutionalisierung der Gesundheitsversorgung.
• identifizieren gesundheitspolitische Interessenkonflikte in einzelgesetzlichen Kontroversen sozialrechtlicher
  Ausgestaltung.
• benennen grundlegende sozialversicherungsrechtliche, krankenhausrechtliche sowie heimrechtliche Problemstellungen.
• verstehen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung und des Krankenhausrechts.
• haben Kenntnis über die Rechtssystematik des Heimrechts, insbesondere das Heimgesetz und die mit dem Heimgesetz
  korrespondierenden Verordnungen, z.B. die Heimpersonal-, Heimversicherungs- und Heimmitwirkungsverordnung.
• haben Kenntnis über die Grundzüge des Betreuungsrechts.
• erkennen betreuungsrechtliche Problemstellungen in der beruflichen Praxis.
• benennen essentielle Probleme, Möglichkeiten und Grenzen von Vorausverfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,
  Betreuungsverfügung).
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• wenden das im Modul erworbene Grundlagenwissen zum Sozialversicherungs- und Betreuungsrecht auf Fallbeispiele an.
• diskutieren Falllösungen vor dem Hintergrund des Sozialversicherungs- und Betreuungsrechts.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• begründen das eigene berufliche Handeln anhand des Sozialversicherungs- und Betreuungsrechts.
 
 
Modul 23.8.2: Recht im Gesundheitswesen
 
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Student*innen über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
 
Die Student*innen:
 
Wissen und verstehen:
• haben Kenntnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen der verschiedenen Rechtsgebiete für Akteure im   
  deutschen Gesundheitswesen.
• verstehen die Grundzüge des Gesundheitsrechts.
• erklären das Arzneimittel und Medizinproduktegesetz.
• verstehen die Grundlagen des Vertrags- und Haftungsrechts mit Relevanz für das Gesundheitswesens.
• erkennen Rechtsfragen in der Patientenversorgung (Patientenrechte, Patientenversorgung, Delegation, Haftungsrecht).
• haben Kenntnis von Strukturen und Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
• benennen Patientenrechte.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• erörtern rechtliche Vorgaben aus Perspektive des Anbieters.
• recherchieren und wenden EU-Verordnungen bzgl. des Gesundheitsrechts an.
• wenden Grundzüge des Gesundheitsrechts an.
• setzen Vorgaben zur Arbeitssicherheit um.
• können einfache Rechtsfragen im Gesundheitswesen lösen.
 
Kommunikation und Kooperation:
• nehmen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes wahr (z.B. Meldepflicht).
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• ordnen Sachverhalte des Arbeitsumfeldes rechtlich ein und steuern diese unter Berücksichtigung der rechtlichen Folgen.
 
 
23.8.3 Ethik
 
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Student*innen über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
 
Die Student*innen:
 
Wissen und verstehen:
• kennen wesentliche Bezugspunkte von Ethik im Gesundheitswesen (historisch-kritische Perspektive).
• sind vertraut mit den begrifflichen und konzeptionellen Grundlagen für das Gesundheitswesen bedeutender
  philosophischer Ethiktheorien und den wichtigsten Ansätzen und Strömungen der Bioethik.
• beschreiben relevante Bereichsethiken.
• informieren sich über den Deutschen Ethikrat (Organisation, Ethikratgesetz, Aufgaben, Publikationen, Veranstaltungen,
  Themen).
• beschreiben ethische Entscheidungsfindungsmodelle und -Methoden.
• haben Kenntnis über den Ablauf und die Methoden ethischer Fallbesprechungen.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• erkennen ethische Fragestellungen/Probleme im beruflichen Alltag.
• analysieren und bewerten ethisch relevante Probleme aus dem Bereich des Gesundheitswesens.
• bearbeiten selbständig ethische Fragestellungen aus dem Bereich des Gesundheitswesens und entwickeln mögliche Lösungen
  basierend auf einem ethischen Entscheidungsfindungsmodell.
• legen ihre Ergebnisse dar und erläutern diese.
• moderieren eine ethische Fallbesprechung.
 
Kommunikation und Kooperation:
• beteiligen sich aktiv an ethischen Diskursen und bringen sich konstruktiv in den Gruppenlernprozess ein.
• führen Entscheidungen in den genannten Zusammenhängen dialogisch kommunikativ herbei und begründen diese rational.
• argumentieren vor dem Hintergrund ethischer Prinzipien.
• berücksichtigen individuelle und gesellschaftliche Werteorientierungen ihrer sozialen Umwelt und binden diese
  Wertorientierungen in den ethischen Diskurs mit ein.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• entwickeln ein Grundverständnis für die ethischen Dimensionen menschlichen Handelns.
• begründen ihre Entscheidungen verantwortungsethisch.
• entwickeln ein Verständnis von einer wertorientierten und ethisch reflektieren Berufspraxis.
• werden sich ihrer eigenen Werteorientierungen als Grundlage ihres Handelns bewusst.
• positionieren sich hinsichtlich der genannten Probleme sowie in Fragen grundlegender Moral- und Gerechtigkeitsprobleme
  im Gesundheitswesen kritisch.
• verfolgen nationale und internationale ethische Diskurse mit Bezug zum Gesundheitswesen.


[letzte Änderung 04.09.2023]
Inhalt:
Modul 23.8.1: Sozialrecht und Betreuungsrecht
 
Inhalte:
 
Begriff: Sozialversicherungsrecht
2. Systematischer Aufbau des Sozialversicherungsrechts
• Begriffsdefinition, Einführung in das Sozialversicherungsrecht, Struktur der Sozialversicherung
3. Sozialdatenschutz (SGB X)
• Begriffsbestimmungen, Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
• Organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, Rechte des Betroffenen, Datenschutzbeauftragte; besondere
  Rechtsvorschriften zum Sozialdatenschutz im SGB V und SGB XI
4. Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
• Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Krankenversicherung
• Die Versicherten
• Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:  Sachleistungen, Dienstleistungen, Geldleistungen,
  Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung, die Krankenbehandlung, Das Krankengeld, Leistungen bei Schwangerschaft
  und Mutterschaft, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Statistiken
5. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
• Einführung in die Thematik
• Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft: Allgemeine Regelungen, Leistungen der Teilhabe, die
  Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger im Einzelnen
6. Die soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
• Entstehungsgeschichte der sozialen Pflegeversicherung
• Pflegeleistungen nach anderen Rechtsvorschriften des deutschen Sozialrechts, Antragstellung, Pflegegutachten, die
  Pflegestufen, Unterscheidungsmerkmale, Rechtsmittel, Leistungen der häuslichen Pflegeversicherung, Laufende
  Leistungen, zusätzliche laufende Leistungen, zusätzliche Leistungen bei Bedarf, Finanzierung der Pflegeversicherung,
  Statistiken
7. Krankenhausrecht
• Investitionsförderung, Krankenhausplanung und die Entgeltsysteme, Öffnung der Krankenhäuser, medizinische
  Versorgungszentren/integrierte Versorgung
8. Heimrecht
• Das Heimgesetz, die Verordnungen (insbes. Heimpersonal-, Heimversicherungs- und Heimmitwirkungsverordnung)
1. Betreuungsrecht
• Das Wesen und die Voraussetzungen der Betreuung
• Die Rechtsstellung des Patienten
• Die rechtlichen Wirkungen der Betreuung – insbesondere des
Einwilligungsvorbehaltes
• Einleitung, Dauer und Ende der Betreuung
• Die Aufgabenkreise des Betreuers unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitssorge und des
  Aufenthaltsbestimmungsrechts
• Die Kompetenzen und Grenzen des Betreuers
• Die Aufgabenkreise der Betreuer unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitssorge und des
  Aufenthaltsbestimmungsrechts
• Eilfallregelungen / Allzuständigkeit des Betreuungsgerichts
2. Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung
• Zum Stellenwert von Selbstbestimmung und Autonomie am Lebensende
• Arten der Vorausverfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
• Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Patientenverfügung / Vor-sorgevollmacht
• Die Bindungskraft der Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten / Betreuer / Ärzten /
  Pflege-kräften
 
 
Modul 23.8.2: Recht im Gesundheitswesen
 
Inhalte:
• Grundlagen Recht im Gesundheitswesen
• Akteure, Leistungen und Finanzierung im deutschen Gesundheitswesen, relevante Rechtsgebiete
• Rechtliche Rahmenbedingungen für die Kostenträger
• Rechte der Leistungserbringer
• Vertrags- und Haftungsrecht
• Behandlungsfehler
• Aufklärung und Einwilligung
• Patientenrechte
• Gesundheitsstrafrecht
• Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
• Arznei- und Medizinproduktegesetz
• Strukturen und Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes
• Arbeitssicherheit
 
 
23.8.3  Ethik
 
1. Grundlagen der Anthropologie
2. Grundbegriffe der Ethik und klassische Wertorientierungen des Handelns (Zweckrationalität (funktionale Orientierung);
   das gute Leben (Eudämonismus; individuelle Orientierung); Gerechtigkeit (allgemeine Orientierung)
3. Philosophische Ethiktheorien
4. Bereichsethiken (z.B. Medizinethik, Pflegeethik, Bioethik)
5. Deutscher Ethikrat
6. Ethische Entscheidungsfindungsmodelle und Methoden
7. Ethische Fallbesprechung und Moderation

[letzte Änderung 04.09.2023]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning

[letzte Änderung 04.09.2023]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 04.09.2023]
[Thu May  9 18:33:59 CEST 2024, CKEY=arueig, BKEY=agw, CID=AGW23.8, LANGUAGE=de, DATE=09.05.2024]